Ende der Haltefrist: Wie der Fiskus Bitcoin zur neuen Einnahmequelle macht
Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsentwurf 2027 Klarheit geschaffen und die ist vor allem für Bitcoin- und Krypto-Halter alles andere als erfreulich. Die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen bislang steuerfrei bleiben, soll nämlich fallen. Stattdessen sollen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden – steuerlich behandelt wie Aktien. Offiziell begründet das Finanzministerium dies mit "gerechter und nachvollziehbarer Besteuerung". Wer genauer hinschaut, erkennt aber vor allem eines: Der Staat sucht händeringend nach neuen Einnahmequellen und Bitcoin-Anleger sollen dafür zur Kasse gebeten werden.
Die Begründung wirkt dabei erstaunlich dünn. Bitcoin gilt aktuell als "anderes Wirtschaftsgut" – genau wie Gold, Oldtimer oder Kunst. Diese Einordnung war kein Zufall, sondern wurde 2023 vom Bundesfinanzhof höchstrichterlich bestätigt. Wenn die Regierung Bitcoin nun aus dieser Systematik herauslösen will, müsste sie eigentlich erklären, warum Gold und Oldtimer weiterhin von der Jahresfrist profitieren, Kryptowerte aber hingegen nicht. Diese Erklärung bleibt sie bislang schuldig.
Fachlich ist die Gleichsetzung mit Aktien ohnehin fragwürdig, denn eine Aktie verbrieft konkrete Rechte gegenüber einem Unternehmen – Stimmrechte, Dividenden, Anteil am Liquidationserlös. Bitcoin dagegen ist keine Forderung gegenüber irgendjemandem, es gibt keinen Emittenten, keine Geschäftsführung, keine zentrale Instanz. Der Wert entsteht allein durch Marktnachfrage, ähnlich wie bei Gold. Dass die Regierung diesen fundamentalen Unterschied ignoriert und stattdessen einfach "wie eine Aktie gehandelt" als Argument heranzieht, zeigt, wie wenig durchdacht die Reform bislang ist.
Besonders entlarvend: Die Rechnung könnte am Ende sogar kurzfristig nach hinten losgehen. Sobald Kryptowerte den Kapitaleinkünften zugeordnet werden, stellt sich zwangsläufig die Frage der Verlustverrechnung mit Aktiengewinnen. Da viele Anleger aktuell hohe Aktiengewinne, aber Verluste vor allem im Kryptobereich verzeichnen, könnten sie genau das ausnutzen, um ihre Steuerlast zu drücken. Der Fiskus rechnet mit Mehreinnahmen, könnte aber zunächst draufzahlen – ein Beleg dafür, wie unausgereift das gesamte Vorhaben ist.
Und genau das ist der eigentliche Skandal - der Haushaltsentwurf enthält weder einen konkreten Gesetzentwurf noch eine Begründung, keine Regelung bisher zu Bestandsschutz, Stichtag oder Verlustverrechnung. Es wird lediglich eine politische Absicht formuliert und schon werden Steuermehreinnahmen fest eingeplant, bevor überhaupt geklärt ist, wie die Reform aussehen soll.
Ob die Reform tatsächlich kommt, ist längst nicht entschieden. Sie braucht eine Mehrheit im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrates. Die CDU/CSU hat sich bislang kritisch positioniert und einen ähnlichen Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt – obwohl auch hier Vorsicht angebracht ist, denn der Versuch, die Haltefrist zu kippen, wird laut Experten "erkennbar immer wieder unternommen". Wer die bestehende Regelung erhalten möchte, sollte daher nicht nur auf die anstehende Petition setzen, sondern auch aktiv Abgeordnete kontaktieren. Denn eines zeigt dieser Vorstoß mal wieder deutlich: Wenn der Staat neue Einnahmequellen sucht, ist Bitcoin ein bequemes Ziel – unabhängig davon, ob die steuerliche Logik dahinter überhaupt trägt.