Recht auf Vergessenwerden: EuGH gibt Google Recht

Google hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen kleinen Sieg errungen, konkret geht es dabei um das umstrittene „Recht auf Vergessenwerden“. Nutzer können demnach bei Google anfordern, dass bestimmte Links aus den Suchergebnissen gelöscht werden, wenn dadurch etwa persönliche Nachteile entstehen sollten. Diesem Löschzwang kam Google teilweise nach und blockierte daraufhin einige Einträge durch Geoblocking von EU-Nutzern, dieser Schritt ging Frankreich allerdings nicht weit genug und klagte.

Nun hat Google allerdings seitens des EuGH Recht bekommen: Google muss lediglich den europäische Nutzern mittels Geoblocking die betroffenen Inhalte vorenthalten, die Links müssen also nicht weltweit gelöscht werden. Dadurch ist es europäischen Nutzern zumindest mit Hilfe eines VPN möglich die „gelöschten“ Inhalte weiterhin zu betrachten – ein positiver Schritt in Sachen Meinungsfreiheit.

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Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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