EuGH-Urteil zu eingebundenen Like-Buttons von Facebook

Wie schon seit langer Zeit vermutet, sind Webseitenbetreiber mitverantwortlich, wenn Sie den von Facebook bereitgestellten „Gefällt mir“-Button unverändert in ihre jeweilige Homepage einbinden. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil nun bestätigt und gleichzeitig auch festgestellt, dass für die Verantwortung für die spätere Datenverarbeitung gemeinsam beim Webseitenbetreiber sowie bei Facebook liegt.

Homepagebetreiber dürfen den Like-Button also nur einbinden, wenn vorerst der jeweilige Nutzer über die Datenverarbeitung informiert wurde und dieser eine entsprechende Bestätigung abgibt. Eine solche Implementierung ist beispielsweise mittels Javascript möglich, dort kann der „Gefällt mir“-iFrame erst nach Zustimmung durch den Nutzer geladen werden und übermittelt somit beim bloßen Seitenaufruf noch keine Daten zu Facebook.



(Bild: Facebook)
Datum:
30.07.2019, 04:28 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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