EU Batterieverordnung bietet Ausnahmen für Smartwatches und andere Geräte

Die Europäische Kommission hat die EU Batterieverordnung nun um mehrere Ausnahmen ergänzt. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Akkus in vielen Geräten leicht entnehmbar und austauschbar sein sollen. Damit möchte die EU die Lebensdauer von Produkten verlängern und das Recycling vereinfachen. Für einige Geräte galten bereits Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit oder Hygiene.

Jetzt kommen jedoch sechs weitere Produktkategorien hinzu: Dazu zählen unter anderem Smartwatches, Fitness Tracker, elektrisches Spielzeug sowie Spezialgeräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Bei diesen Produkten müssen Akkus künftig nicht zwingend vom Nutzer selbst gewechselt werden können. Stattdessen reicht es aus, wenn ein unabhängiger Fachbetrieb den Austausch übernehmen kann.

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines längeren Prüfverfahrens, denn die Kommission hatte im vergangenen Jahr Rückmeldungen von Verbraucherschützern, Branchenvertretern und Fachleuten eingeholt und anschließend die unterschiedlichen Anforderungen gegeneinander abgewogen.

Ein wichtiger Grund für die neuen Ausnahmen ist der sichere Umgang mit kleinen Lithium Ionen Akkus. Werden diese unsachgemäß entsorgt oder beschädigt, können sie Brände in Recyclinganlagen verursachen. Mit den angepassten Regeln soll deshalb ein sinnvoller Ausgleich zwischen Reparierbarkeit, Produktsicherheit und einem sicheren Recycling geschaffen werden.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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