Betreiber von Facebook-Fanseiten sind für Datenschutz verantwortlich
Laut dem neusten Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) sind nun auch Facebook-Fanseitenbetreiber für den Datenschutz mitverantwortlich. Damit ist der Betrieb einer Facebook-Seite innerhalb der EU rechtswidrig, da der jeweilige Betreiber aktuell nicht den Informations- und Auskunftspflichten nachkommen kann.
Nicht nur Facebook betroffen
Das aktuelle Urteil beschränkt sich zwar auf Facebook, doch dieses lässt sich in der Form auch auf andere Dienste beziehen. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Christian Solmecke könnte demnach auch das betreiben eines YouTube-Channels oder das bereitstellen eines Twitter-Profils rechtswidrig sein.
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