Betreiber von Facebook-Fanseiten sind für Datenschutz verantwortlich

Laut dem neusten Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) sind nun auch Facebook-Fanseitenbetreiber für den Datenschutz mitverantwortlich. Damit ist der Betrieb einer Facebook-Seite innerhalb der EU rechtswidrig, da der jeweilige Betreiber aktuell nicht den Informations- und Auskunftspflichten nachkommen kann. 

Nicht nur Facebook betroffen

Das aktuelle Urteil beschränkt sich zwar auf Facebook, doch dieses lässt sich in der Form auch auf andere Dienste beziehen. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Christian Solmecke könnte demnach auch das betreiben eines YouTube-Channels oder das bereitstellen eines Twitter-Profils rechtswidrig sein.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “Betreiber von Facebook-Fanseiten sind für Datenschutz verantwortlich”

  1. […] wir bereits vor kurzem berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass alle Betreiber von Facebook-Seiten […]

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