YouTube-Ripper müssen nun mitloggen

Die bekannten YouTube Konvertierungsdienste „FLVTO“ und „2conv“ sind von einem US-Bezirksgericht verpflichtet worden umfangreiche Nutzungsprotokolle bereitzustellen. Grund hierfür ist eine Klage der großen Plattenlabels, diese argumentieren, dass die oben genannten Webseiten massive Urheberrechtsverletzungen ermöglichen würden.

Der russische Betreiber soll nun Nutzungsstatistiken liefern welche Musikvideos am häufigsten in Musikdateien umgewandelt werden, IP-Adressen der Nutzer dürfen allerdings geschwärzt werden. Während also Nutzer solcher Konvertierungsdienste eher keine Strafe zu erwarten haben, dürfte dies für etwaige Betreiber vielleicht schon anders aussehen.

Die Musikindustrie geht bereits seit einigen Jahren gehen YouTube-Umwandlungsdienste vor, im Jahr 2018 wurde etliche große YouTube-Streamripper offline genommen, da auch hier die entsprechenden Labels geklagt hatten.



(Bild: YouTube)
Datum:
05.07.2021, 00:45 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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