Urteil zu Google KI-Übersichten stärkt Haftung für KI-Inhalte
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für die Inhalte seiner KI-Übersichten direkt verantwortlich gemacht werden kann. Damit greift der bisherige Schutz durch die sogenannte Störerhaftung nicht mehr, der Suchmaschinen bislang vor einer unmittelbaren Haftung für fremde Inhalte bewahrte.
Auslöser des Verfahrens waren Aussagen in einer KI-Übersicht zu einem Unternehmen. Google brachte dieses in der automatisiert generierten Übersicht mit unseriösen Geschäftspraktiken und angeblichen Abofallen in Verbindung. Google argumentierte, die Suchmaschine zeige lediglich Informationen Dritter automatisiert an und müsse erst nach einem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte tätig werden.
Das Gericht folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Nach Auffassung der Richter erstellt die KI eigenständige Aussagen, die über die eigentlichen Suchergebnisse hinausgehen und teilweise Inhalte enthalten, die in den verlinkten Quellen gar nicht vorkommen. Dadurch werde Google selbst zum Verantwortlichen für diese Aussagen.
Besonders wichtig ist die Einschätzung des Gerichts, dass Nutzer die Aussagen einer KI-Übersicht in der Regel nicht zusätzlich überprüfen. Die Antworten seien verständlich formuliert und wirkten abgeschlossen, sodass kein offensichtlicher Anlass bestehe, weitere Quellen zu konsultieren.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Anbieter von KI gestützten Suchfunktionen haben. Wer eigene Zusammenfassungen und Bewertungen erzeugt, kann sich künftig also deutlich schwerer auf die bisherigen Haftungsprivilegien klassischer Suchmaschinen berufen.