Private Drohnen-Versicherung: Diese Möglichkeiten gibt es

Für Hobbypiloten macht das Fliegen mit einer Drohne ohne Zweifel sehr viel Spass, doch auch der Sicherheitsaspekt, in Form einer privaten Drohnen-Versicherung, sollte hier nicht vernachlässigt werden. In Deutschland ist das Fliegen ohne einer solchen Haftpflichtversicherung nicht erlaubt und kann hohe Strafen nach sich ziehen, daher möchten wir euch in diesem Beitrag über einige Versicherungsmöglichkeiten informieren. 

Regelungen für Quadrocopter-Piloten

Neben der Versicherungspflicht müssen Drohnen-Piloten auch einige Kennzeichnungs- und Sicherheitsbestimmungen beachten. So muss am jeweiligen Copter ein kleines Adressschild angebracht werden, damit im Falle eines Absturzes der Pilot ermittelt werden kann. Weiterhin dürfen Drohnen ohne Genehmigung auch nicht über Wohngebiete oder Menschenansammlungen fliegen sowie über 100 Meter aufsteigen. Der Versicherungsnachweis sollte beim Drohnenflug stets mitgeführt werden.

Private Luftfahrhaftpflicht schafft Sicherheit

In den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind Drohnen oftmals nicht eingeschlossen, daher werden private Luftfahrhaftpflichtpolicen empfohlen. Diese gibt es bereits für unter 6 Euro pro Monat* und weisen eine Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro auf. Außerdem sind Outdoor- wie Indoor-Flüge, wie auch auch Videoflüge versichert und die Anzahl der Piloten ist unbegrenzt.

Private Haftpflicht mit Drohnen-Einschluss

Wem die private Luftfahrthaftpflicht zu teuer ist, kann auch auf normale private Haftpflichtversicherungen zurückgreifen die auch Drohnen mit einschließen. Dadurch sind Versicherungen bereits für 32,76 Euro jährlich möglich, effektiv also 2,73 Euro pro Monat*. Ein entsprechender Antrag kann direkt online ausgefüllt werden, des weiteren lässt sich auch flexibel die Selbstbeteiligung anpassen.

Strafen für das Fliegen ohne Versicherung

In Deutschland ist das Fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden, die Polizei ist außerdem berechtigt die Drohne zu beschlagnahmen. Des weiteren haftet ein Drohnen-Pilot ohne Versicherungsschutz auch vollständig für eventuell angerichtete Schäden – daher wird eine entsprechende Haftpflichtversicherung auch dringend empfohlen.



DJI Drohne auf der IFA in Berlin. (Bild: Xgadget.de)
Datum:
21.01.2019, 05:26 Uhr
Aktualisiert:
30.08.2019, 21:17 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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