Google Street View: Verpixelung nur noch mit Adressnachweis

Wer zukünftig sein Haus in Google Street View unkenntlich machen lassen möchte, muss dafür ab sofort einen Adressnachweis einreichen. Mit der neuen Regel soll nämlich verhindert werden, dass Gebäude ohne Berechtigung oder aus Schikane verpixelt werden. Ein Grund für den Antrag muss hingegen weiterhin nicht angegeben werden.

Ein Antrag auf Verpixelung kann sowohl vor der Aufnahme als auch nach der Veröffentlichung der Bilder gestellt werden. Neu ist jedoch, dass Antragsteller nachweisen müssen, dass sie tatsächlich an der betreffenden Adresse wohnen oder Eigentümer der Immobilie sind. Als Nachweis genügt beispielsweise eine aktuelle Stromrechnung, wobei persönliche Informationen geschwärzt werden dürfen. Entscheidend sind lediglich die sichtbare Adresse und ein aktuelles Datum.

Hintergrund der Änderung ist der Schutz vor Missbrauch. Bislang konnte grundsätzlich jeder die Verpixelung eines Gebäudes beantragen, selbst wenn keine Verbindung zur Immobilie bestand. Da Google die ursprünglichen Aufnahmen nach einer Verpixelung löscht, lässt sich dieser Schritt später auch nicht mehr rückgängig machen. Ohne einen entsprechenden Adressnachweis werden Anträge auf Verpixelung künftig also nicht mehr akzeptiert. Nach Angaben des Hamburger Datenschutzbeauftragten gilt diese Regelung seit dem 28. Juli 2026 und soll dafür sorgen, dass nur noch berechtigte Personen eine Unkenntlichmachung von Gebäuden veranlassen können.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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