Disney+ bringt HDR zurück - aber nicht für alle: Verbraucherschützer greifen ein
Disney+ hat HDR10 wieder ins Programm genommen, allerdings nur über den Codec VP9-2 und damit auf einem Bruchteil der Geräte. Wer einen Apple TV 4K, eine Nvidia Shield TV, einen Samsung-Fernseher mit Tizen oder eine Spielkonsole von Sony oder Microsoft nutzt, schaut weiterhin in die Röhre. Auch bei LG-Geräten mit webOS ab 2020, die theoretisch kompatibel sein sollten, berichten Nutzer von Problemen. Der Streamingdienst hatte zuvor bereits 4K über den Umweg VP9 zurückgebracht, nachdem sowohl 4K als auch HDR Ende Juli komplett aus dem deutschen Angebot verschwunden waren.
Hinter dem Hin und Her steckt ein erbitterter Patentstreit mit dem Unternehmen InterDigital. Disney weigert sich, Lizenzgebühren zu zahlen, und streicht stattdessen lieber Funktionen, die eigentlich zum Premium-Abo gehören. Das sorgt seit Monaten für Frust bei den Kunden, zumal Disney die Einschränkungen nicht offen kommuniziert hat und Rückerstattungen nur auf ausdrückliche Anfrage gewährt. Der europäische Verbraucherschutzverbund Euroconsumers hat Disney bereits eine Frist für Entschädigungen gesetzt und fordert für jeden betroffenen Monat eine Gutschrift von mindestens fünf Euro.
Nun schaltet sich auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein und hat Disney abgemahnt. Sie verlangt eine Unterlassungserklärung mit drei klaren Punkten. Disney soll damit aufhören, mit Leistungen zu werben, die es nicht erbringen kann, bestehende Kunden über die Einschränkungen informieren und den Preis für das Premium-Abo senken oder die Differenz zum Standardtarif erstatten. Das Premium-Abo kostet 16 Euro im Monat und sollte sich vor allem durch 4K, HDR und Dolby Atmos vom günstigeren Standardtarif abheben. Rechtsexpertin Tiana Schönbohm wirft dem Konzern vor, Verbraucher in die Irre zu führen und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, informiert über den Verbleib im Abo zu entscheiden.
Disney hat bis zum 20. November 2026 Zeit, die Erklärung zu unterzeichnen. Der Konzern beteuert, die Gerichtsurteile vollständig umgesetzt zu haben, will die zugrunde liegenden Ansprüche aber weiterhin anfechten. InterDigital hat indes bereits weitere rechtliche Schritte gegen das VP9-Streaming eingeleitet, sodass die aktuelle HDR-Rückkehr auf wackligen Beinen steht. Für Premium-Kunden bleibt die Lage unbefriedigend, denn sie zahlen weiterhin den vollen Preis für eine Bildqualität, die auf vielen Geräten bestenfalls unzuverlässig funktioniert.