Verbraucherschützer erhöhen Druck auf Disney

Euroconsumers hat Disney wegen der Qualitätsminderung beim Premium-Tarif von Disney Plus formal abgemahnt – und fordert automatische Preissenkungen und Entschädigungen für betroffene Abonnenten. Auch in Deutschland müssen Premium-Kunden weiter auf 4K, HDR und Dolby Vision verzichten, zahlen aber weiterhin 15,99 Euro pro Monat.

Die Schlagzeile klingt kurios: Ein Streamingdienst verschlechtert sein teuerstes Abo – und die Verbraucherschutzorganisationen aus mehreren europäischen Ländern schlagen zurück. Der Hintergrund ist ein jahrelanger Patentstreit zwischen Disney und dem Technologieunternehmen InterDigital, der längst bei den Kunden ankommt.

Euroconsumers mahnt Disney formal ab

Die Verbraucherschutzorganisation Euroconsumers, die Verbraucher in Italien, Belgien, Spanien, Portugal, Polen und Brasilien vertritt, hat Disney nun eine förmliche Abmahnung samt Unterlassungsaufforderung zugestellt – eingereicht im Namen der nationalen Mitgliedsorganisationen Altroconsumo (Italien), Testachats/Testaankoop (Belgien) und DECO PROteste (Portugal).

Der Vorwurf: Disney beseitigt die Qualitätsmängel beim Premium-Tarif nicht, senkt die Preise nicht automatisch und lässt es den Kunden selbst überlassen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern – obwohl die betroffenen Abonnenten die Leistungen gar nicht erhalten haben. Euroconsumers räumt Disney 14 Kalendertage ein, um drei zentrale Forderungen umzusetzen:

  • Ein automatisierter, transparenter Mechanismus zur Reduzierung der monatlichen Gebühr für alle betroffenen Premium-Abonnenten in Italien, Belgien und Portugal
  • Eine automatische Gutschrift von mindestens 5 Euro pro Monat und Abonnent für den gesamten Zeitraum, in dem die Funktionen fehlten
  • Eine klare Information an alle betroffenen Verbraucher: was passiert ist, wer betroffen war, wie lange und welche Abhilfemaßnahmen sie geltend machen können

Kommt Disney den Forderungen nicht nach, reichen die nationalen Mitgliedsorganisationen Beschwerden beim EU-Netzwerk für Verbraucherschutzkooperation (CPC) und bei den nationalen Behörden ein. Gefordert würden dann Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes von Disney in den betroffenen Ländern.

Auch Frankreich und Deutschland im Zugzwang

Bereits Ende September hatte die französische Verbraucherschutzorganisation Que Choisir Ensemble Disney aufgefordert, das Angebot mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen oder den Preis zu senken. Betroffene Premium-Abonnenten müssten klar über die Änderungen informiert und angemessen, objektiv und einheitlich entschädigt werden. Zudem müsse Disney künftig jede potenziell irreführende Werbung unterlassen.

In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen schon im März klar Position bezogen: Das Fehlen der zugesicherten Bildqualität beim Premium-Abo stelle einen rechtlichen Mangel dar – unabhängig davon, dass der Mangel durch einen Patentstreit mit einem anderen Unternehmen verursacht wurde. Disney sei als Vertragspartner dafür verantwortlich, die vertraglich vereinbarte und bezahlte Qualität zu liefern. Premium-Kunden könnten daher das Entgelt mindern und einen Teil des gezahlten Preises zurückfordern. Dafür stellt die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben bereit.

Zusätzlich hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen Disney wegen irreführender Werbung abgemahnt: Das Premium-Abo wurde mit dem Slogan "Unterstützt Dolby Atmos" beworben, ohne transparent darauf hinzuweisen, dass die hohe Tonqualität für viele Audiospuren gar nicht verfügbar ist.

Hintergrund: Der InterDigital-Patentstreit

Ausgelöst wurde die Krise durch Patentverletzungen durch Disney. Mehrere Gerichte – zuletzt das Einheitliche Patentgericht (UPC) mit Sitz der Lokalkammer Düsseldorf am 23. Juli und am 2. September 2026 – haben die Verletzungen bestätigt. Die Urteile gelten jeweils in elf europäischen Ländern, darunter Deutschland, und betreffen die HEVC-Videokodierung.

Die Folgen für Kunden in der Übersicht:

  • Anfang des Jahres: Dolby Vision, HDR10 und 3D-Inhalte wurden aus dem Angebot entfernt
  • Juli 2026: 4K UHD und HDR wurden in Deutschland (und weiteren Ländern) deaktiviert
  • Im Zuge der Verletzungsklage: Google Cast und AirPlay wurden abgeschaltet
  • Aktuell: Kein 4K auf Apple TV, da der eingesetzte VP9-Codec nicht auf allen Geräten unterstützt wird – und laut InterDigital ebenfalls Patente verletzt

Disney ist nach den HEVC-Urteilen auf den älteren VP9-Codec umgestiegen, um 4K-UHD zumindest teilweise wieder anzubieten. Doch auch dagegen geht InterDigital juristisch vor – mit einer Klage an der Lokalkammer Mannheim des UPC. Eine weitere Hauptsacheklage in Düsseldorf richtet sich gegen die Up-Next-Funktion, die automatische Fortsetzung von Serienepisoden. Das Verfahren erstreckt sich auf Deutschland, Frankreich und die Niederlande.

Hinzu kommt eine Schadensersatzklage über 101,7 Millionen Euro beim Landgericht München I wegen der Verletzung des HDR-Patents, dessen Gültigkeit das Gericht im November 2025 festgestellt hatte. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung und bezeichnete Disney in seiner Entscheidung als "unwilling licensee" – als nicht willigen Lizenznehmer. Laut InterDigital hat Disney während der gesamten mehrjährigen Patentverletzung keine Zahlungen geleistet und die patentierten Technologien weiter ohne Lizenz genutzt. Zum Vergleich: Amazon hat für Prime Video die Nutzungsrechte für die HDR-Technologie erworben.

Was heißt das für Disney-Plus-Kunden?

Die Situation ist unverändert: Trotz eines Aufschlags von fünf Euro gegenüber dem Standard-Abo liefern Premium-Kunden derzeit keine hochaufgelöste Bildqualität. Disney hat bislang weder eine automatische Entschädigung zugesagt noch eine Lizenz mit InterDigital abgeschlossen. Betroffenen Abonnenten wurde lediglich mitgeteilt, dass sie eine teilweise Rückerstattung beantragen oder innerhalb von 30 Tagen kündigen können.

Praktisch heißt das für deutsche Premium-Kunden: Wer 4K, HDR oder Dolby Vision vergeblich erwartet hat, kann über das Musterschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Rückzahlung beantragen. Ob der neue Druck aus Brüssel, Paris und Brüssel (Euroconsumers) Disney zu einer automatischen Lösung bewegt, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen – spätestens nach Ablauf der 14-Tage-Frist.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels basieren auf einer Pressemitteilung der Agentur Eye Communications im Auftrag von InterDigital. Die Darstellung des Patentstreits gibt daher insbesondere die Position von InterDigital wieder.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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