Telekom: Werbeslogan in der Netzkennung war laut Landgericht Köln rechtswidrig

Im Januar 2026 dürften einige Telekom-Kunden irritiert auf ihr Smartphone geschaut haben. Statt der gewohnten Netzkennung Telekom.de stand oben in der Statusleiste nämlich plötzlich der Slogan "Im besten Netz". Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin allerdings eine unerlaubte Werbeaktion und klagte. Das Landgericht Köln gab ihm nun recht.

Die Richter bewerteten die Einblendung als unzumutbare Belästigung. Der Slogan erschien auf dem Sperrbildschirm und im Kontrollzentrum, ohne dass die Kunden ihn abschalten oder der Anzeige vorher widersprechen konnten. Die Telekom hatte die Netzkennung damit praktisch in eine Werbefläche umgewandelt. Viele Nutzer hielten die Meldung zunächst für einen Hinweis auf ein Problem mit dem Gerät oder dem Netz und schenkten ihr dadurch Aufmerksamkeit, obwohl es nur um Werbung ging.

Das Gericht sah darin einen gezielten Störeffekt und warnte zugleich vor Nachahmern. Wenn Netzbetreiber die Netzkennung einfach für Werbung missbrauchen, können sie auf diesem Weg ohne großen Aufwand Millionen Menschen erreichen.

Ganz abschließend entschieden ist der Fall allerdings noch nicht. Das Urteil des Landgerichts Köln ist nicht rechtskräftig, weil die Telekom bereit Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt hat. Dort wird nun unter dem Aktenzeichen 6 U 103/26 geprüft, wie die nächste Instanz die Werbeaktion bewertet.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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