Paketsteuer in Österreich: Die 2,40-Euro-Abgabe, die ihr Ziel verfehlt

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich die neue umstrittene Paketsteuer – und die Bilanz nach den ersten Tagen fällt ernüchternd aus. Was zunächst als Schlag gegen Temu, Shein und Co. verkauft wurde, trifft in der Praxis vor allem österreichische Konsumenten und tausende heimische Händler. Ein Blick auf die Details zeigt: Die Steuer ist vermutlich genauso schlecht durchdacht, wie sie klingt.

Das gilt seit dem 1. Oktober

Versandhändler und Marktplätze mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich müssen für die Zustellung von Paketen an Endverbraucher eine Abgabe von 2 Euro pro Paket abführen – alternativ können sie 2 Euro pro Bestellung berechnen. Da der Großteil der Händler die Kosten inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer an die Kunden weitergibt, stehen auf den Rechnungen seit Donnerstag real 2,40 Euro extra.

Betroffen sind laut Handelsverband 16 große Händler und Marktplätze: Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shein, AliExpress, Apple, eBay, IKEA, MediaMarkt, Shop-Apotheke, XXXLutz, Best Secret, Universal und Refurbed. Amazon, Otto und Zalando berechnen die Steuer pro Bestellung – wer also mehrere Artikel auf einmal bestellt, zahlt nur einmal, auch wenn die Ware in mehreren Paketen ankommt.

Warum die Steuer eigentlich eingeführt wurde

Die offizielle Begründung liest sich solide: Die Paketsteuer soll die im Juli 2026 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von zehn auf 4,9 Prozent gegenfinanzieren, die dem Budget rund 400 Millionen Euro pro Jahr kostet. Das Finanzministerium erwartet aus der Paketsteuer ein Aufkommen von 280 Millionen Euro jährlich – allein hier klafft also schon die erste Lücke.

Interessant ist die Vorgeschichte: Ursprünglich war eine Plastiksteuer geplant, die allerdings am Widerstand der Industrie scheiterte. Danach wollte die Regierung gezielt Pakete aus Drittstaaten wie China belasten – auch das ging schief, weil Zolleinnahmen auf solche Pakete EU-rechtlich an die Union fließen und nicht an Österreich. Das Ergebnis ist eine Breitband-Abgabe, die nun ausgerechnet auch Lieferungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums trifft.

Wer zahlt wirklich?

Auf dem Papier schulden die großen Plattformen die Steuer. In der Praxis zahlen die Kunden: Amazon, Zalando, Otto & Co. geben nämlich die Abgabe seit dem ersten Tag vollständig weiter. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will nennt die Steuer deshalb eine "reine Verteuerungsmaßnahme" und warnt: Erst zahlt der Händler, am Ende landet die Last beim Konsumenten.

Besonders perfide ist die Wirkung auf kleine Händler: Zwar liegt die 100-Millionen-Schwelle weit jenseits dessen, was österreichische KMU im Versandhandel umsetzen. Wer aber über Amazon, eBay oder Zalando verkauft, dessen Umsätze werden der Plattform zugerechnet – die Abgabe landet dann als Aufschlag beim Kunden und verteuert das eigene Angebot. Rund 4.000 österreichische Betriebe sind so indirekt betroffen, mehr als ein Drittel der heimischen Webshops verkauft nämlich über große Plattformen. Wer hingegen über den eigenen Webshop oder im Geschäft verkauft, zahlt diese Paketsteuer hingegen nicht.

Ausnahmen ohne erkennbares System

Die Ausnahmenliste liest sich zudem auch wie ein Katalog zufälliger Entscheidungen: Privatverkäufe über Vinted oder Willhaben sind befreit, ebenso Lebensmittellieferungen und Zeitungen. Click & Collect im Geschäft bleibt steuerfrei, die Lieferung nach Hause kostet 2,40 Euro. Bei Amazon sind Spar-Abos in der ersten Bestellung versteuert, die Folgelieferungen allerdings nicht. Und bei Rücksendungen gilt: Wer die komplette Bestellung zurückschickt, bekommt die Steuer erstattet – behält man nur einen einzigen Artikel, zahlt man hingegen trotzdem.

Rechtlich steht alles auf tönernen Füßen

Die Unsicherheit ist zudem enorm: Von 101 Stellungnahmen in der Begutachtung lehnte die große Mehrheit den Entwurf ab – darunter Rechnungshof, Verfassungsdienst, ÖGB und Arbeiterkammer. Ein Gutachten der Kanzlei Dorda im Auftrag von Otto Austria stuft das Gesetz als mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig ein. Zalando hat bereits am 20. August 2026 Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, bis zu zehn weitere Händler könnten außerdem folgen. Otto-Chef Harald Gutschi rechnet mit einem Instanzenzug bis zum EuGH, der bis zu vier Jahre dauern könnte. Der Handelsverband prüft zudem eine Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission.

Hinzu kommt ein handfestes Vollzugsproblem, denn ein Rechnungshof-Bericht von Februar 2026 zeigt, dass die Behörden die Umsätze im grenzüberschreitenden Versandhandel gar nicht zuverlässig nachvollziehen können – die Kontrolle, ob die Steuer korrekt abgeführt wird, ist damit faktisch eigentlich unmöglich. Davon profitieren ausgerechnet die Drittstaatenplattformen, gegen die die Steuer angeblich gerichtet war.

Die Rechnung geht für niemanden auf

Die Zahlen der vom Handelsverband in Auftrag gegebenen Analysen (GAW und EcoAustria) sind zudem alarmierend: 2.870 gefährdete Jobs, ein BIP-Rückgang von rund 360 Millionen Euro jährlich, entgangene Steuern und Abgaben von knapp 167 Millionen Euro. Jede zweite Online-Bestellung ist betroffen und eine Befragung zeigt 70 Prozent Ablehnung in der Bevölkerung, 92 Prozent erwarten höhere Preise.

Während ein Haushalt durch die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel laut OGM-Berechnung im Schnitt also nur rund 57 Euro pro Jahr spart, können die Mehrkosten durch die Paketsteuer je nach Bestellverhalten deutlich höher ausfallen. Besonders im ländlichen Raum, wo Onlineversand oft die einzige praktikable Versorgungsalternative darstellt und für Senioren mit eingeschränkter Mobilität wirkt die Abgabe vor allem wie eine Strafzahlung für die eigene Wohnlage. Unterm Strich kann die "Entlastung" der Regierung durch die neue Steuer teilweise oder vollständig aufgefressen werden.

Fazit

Die Paketsteuer ist das, was dabei herauskommt, wenn eine Regierung ein Budgetloch schnell stopfen muss und der ursprüngliche Plan an EU-Recht gescheitert ist: Eine reine Pauschalabgabe ohne Lenkungseffekt, mit willkürlicher Schwelle, inkonsistenten Ausnahmen, ungeklärter Rechtslage und einer Kostenweitergabe an Konsumenten, die mit der beworbenen Entlastung nichts mehr zu tun hat. Dass Drittstaatenplattformen sich der Abgabe wegen mangelhafter Kontrollmöglichkeiten faktisch entziehen können, während österreichische Händler und Familien die Rechnung zahlen, macht aus einer fragwürdigen Steuer eine schlechte. Der einzig sichere Effekt: Online-Bestellungen in Österreich sind ab sofort teurer – und ob die Steuer rechtlich überhaupt Bestand hat, wissen bis zum Abschluss der Klagen nicht einmal die Kläger selbst.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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