Neue Speicherpflicht für IP Adressen soll Ermittlungen erleichtern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter künftig dazu verpflichten soll, die Zuordnung von IP Adressen zu ihren Kunden für drei Monate zu speichern. Damit sollen Ermittlungsbehörden digitale Spuren besser verfolgen und Anschlussinhaber bei Straftaten im Internet leichter identifizieren können. Im Unterschied zur früheren Vorratsdatenspeicherung sollen keine Kommunikationsinhalte oder Informationen über besuchte Webseiten erfasst werden. Gespeichert werden ausschließlich technische Verbindungsdaten wie IP Adressen und Nutzungszeitpunkte. Nach drei Monaten müssen die Daten jedoch wieder gelöscht werden.
Nach Ansicht der Bundesregierung scheitern viele Ermittlungen bislang daran, dass entsprechende Daten oft nur sehr kurz gespeichert werden. Besonders bei Cyberkriminalität, Onlinebetrug oder der Verbreitung illegaler Inhalte sei die IP Adresse häufig die einzige verwertbare Spur. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, Funkzellenabfragen bei schweren Straftaten wieder zu erleichtern. Außerdem soll eine neue Sicherungsanordnung eingeführt werden, mit der vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend gesichert werden können, bevor über einen späteren Abruf entschieden wird.
Der Bundesrat unterstützt die Pläne grundsätzlich, fordert jedoch weitergehende Befugnisse für Landesbehörden und Verfassungsschutzstellen. Mit dem Vorhaben kehrt zugleich ein seit Jahren umstrittenes Thema zurück, das bereits mehrfach Gegenstand politischer Debatten und gerichtlicher Entscheidungen war.