Gericht rügt 1&1 wegen Glasfaser-DSL Werbung

Wer sich über einen schnellen Internetanschluss freut, sollte genau hinschauen, denn nicht jedes vermeintliche Glasfaser-Angebot hält, was es verspricht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koblenz gegen den Anbieter 1&1. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil 1&1 auf seiner Website die Verfügbarkeit von sogenannten „1&1 Glasfaser-DSL“ beworben hatte.

Das Problem: Hinter dem positiv wirkenden Ergebnis der Verfügbarkeitsprüfung verbargen sich in vielen Fällen keine echten Glasfaseranschlüsse, sondern herkömmliche Kupferleitungen, also klassisches VDSL. Der Begriff „Glasfaser-DSL“ sollte offenbar den Eindruck erwecken, dass Glasfaser bis ins Haus oder sogar in die Wohnung reicht.

Das Gericht sah darin eine klare Irreführung der Verbraucher. Die Werbung erwecke fälschlicherweise den Eindruck, dass Kunden einen vollwertigen Glasfaseranschluss erhielten, obwohl in Wirklichkeit nur ein Teil des Netzes, nämlich bis zu den Verteilerkästen,  mit Glasfaser ausgestattet ist.

„Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefert, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher“, betonte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da 1&1 mittlerweile Berufung eingelegt hat.



(Bild: 1und1.de)
Datum:
22.10.2025, 00:39 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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