Gericht Frankfurt stoppt 3D-Luftbilder bei Google Maps

Nachdem es vor etlichen Jahren bereits Streitigkeiten um die Street-View-Bilder bei Google gab, hat das Landgericht Frankfurt am Main nun Google untersagt, dreidimensionale Luftaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks über Google Maps und Google Earth öffentlich zugänglich zu machen. Die Richter sehen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil die Darstellung auch Bereiche zeigt, die von der Straße aus nicht einsehbar sind. Das Urteil vom 24. September ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Familienvater aus Frankfurt, dessen Haus in Google Street View und Apples Look Around bereits unkenntlich gemacht war. Er wollte zusätzlich auch verhindern, dass sein Grundstück weiterhin aus der Vogelperspektive betrachtet werden kann. Die Pressekammer gab ihm recht und verpflichtete Google, die entsprechenden 3D-Ansichten nicht mehr zu veröffentlichen.

Besonders wichtig war dem Gericht, dass auch der Garten und der rückwärtige Teil des Grundstücks zu sehen sind. Daraus könnten Rückschlüsse auf die Lebensweise der Bewohner und mögliche Zugänge gezogen werden. Außerdem entstehen solche Luftaufnahmen aus großer Höhe ohne Vorankündigung, sodass Eigentümer private Bereiche kaum rechtzeitig schützen können. Googles Verweis auf das Informationsinteresse der Nutzer reichte nicht aus; den grundsätzlichen Nutzen digitaler Karten erkannte das Gericht zwar an, nicht aber als Rechtfertigung für diesen Eingriff.

Die Entscheidung betrifft eine andere Perspektive als die bekannten Street-View-Widersprüche, bei denen es um die Unkenntlichmachung der Fassade geht. Seit Juli verlangt Google dafür einen aktuellen Adressnachweis. Eine geschützte Straßenansicht genügt aber nicht, wenn andere Kartendienste das Grundstück weiterhin detailliert zeigen. Auch die Nutzung für Stadtplanung, Infrastruktur oder Unterricht rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts den Eingriff nicht. Google kann gegen das Urteil unter dem Aktenzeichen 2-03 O 388/25 Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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