eBay und Co. müssen Einnahmen von Privatverkäufern melden

Wie wir bereits im November berichtet hatten, wurde kürzlich vom Deutschen Bundestag eine Meldepflicht für Onlineplattformen wie eBay, Airbnb und Co. beschlossen um die Steuerhinterziehung von privaten Verkäufern einzudämmen. Seit dem 01. Januar 2023 gilt dieses Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG, nun auch offiziell – damit müssen eBay und Co. Verdachtsfälle aktiv an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Für die Meldung haben der Verdachtsfälle haben die Plattformen immer bis zum 31. Januar des Folgejahres Zeit, außerdem müssen nur private Verkäufer gemeldet werden die in einem Jahr 30 Artikel oder mehr sowie Gesamteinnahmen von 2000 Euro oder mehr erzielt haben. Damit liegt die Meldepflicht der Plattformen übrigens deutlich über der offiziellen, seit Jahren geltenden, Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen pro Jahr für private Verkäufe – das Finanzamt möchte mit der höheren Meldeschwelle wohl nur recht eindeutige Fälle von Steuerhinterziehung von den digitalen Verkaufsplattformen gemeldet haben.



(Bild: eBay)
Datum:
08.01.2023, 04:49 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
Comments:
Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* gesponserter Link
Blogverzeichnis - Bloggerei.de