Amazon Dash Buttons sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die kleinen Amazon Bestellbuttons (sogenannte „Dash“-Buttons) nicht gesetzeskonform sind. Da Amazon bereits angekündigt hat in Berufung zu gehen, ändert sich für Verbraucher zunächst nichts. 

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW bereits Ende 2016, da der Dash-Button über kein Display verfügt ist der Preis beim Knopfdruck für den Kunden nicht ersichtlich, so die Klagebegründung. Weiterhin muss bei Online-Käufe seit einiger Zeit mit der eindeutigen Kennzeichnung wie z.B. „Zahlungspflichtig bestellen“ auf den Kaufvorgang hingewiesen werden – auch dies lassen die smarten Amazon Dashbuttons vermissen.

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