Amazon Dash Button: Im #Neuland nun verboten

Amazon hat vor dem Oberlandesgericht München eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das OLG verbot dem Konzern seinen Dash Button weiterhin zu vertreiben, da klare Informationen, wie Preis und Inhalt, bei einer Bestellaufgabe fehlen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW die ihren Sieg nun bei Twitter verkündete, eine Revision wurde nicht zugelassen – Amazon will dennoch das innovationsfeindliche Urteil anfechten. 

Der Internethändler bietet seinen Dash Button bereits seit Anfang April 2015 in den USA an, in Deutschland erfolgte der Start Ende August 2016. Bereits das Landgericht München hatte den Einkaufsknopf vor etwa einem Jahr als rechtswidrig erklärt, Amazon legte daraufhin Berufung ein.

Fraglich bleibt jedoch warum die Verbraucherzentrale NRW überhaupt gegen Amazon geklagt hatte, schließlich entscheiden sich Anwender bewusst für diese bequeme Lösung und sind darüber bewusst, dass ein Knopfdruck eine Bestellung auslöst. Zudem werden die Kunden auch mittels App über den erfolgten Einkauf benachrichtigt und können diesen bei Bedarf auch wieder stornieren.



(Bild: Amazon)
Datum:
11.01.2019, 00:06 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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