Starlink macht Preiserhöhung teilweise wieder rückgängig
Wer sich in den vergangenen Wochen über eine überraschend hohe Starlink-Rechnung geärgert hat, darf sich nun auf eine ungewöhnliche Wendung freuen. Nach der jüngsten Preiserhöhung und dem folgenden Ärger um heimlich hochgestufte Tarife lenkt der Satellitenanbieter offenbar ein und schickt derzeit eine E-Mail an betroffene Kunden, in der von einem Abrechnungsfehler die Rede ist. Wer mehr bezahlt hat als vorher, soll die Differenz automatisch über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerhalten, ohne selbst etwas veranlassen zu müssen. Laut Mitteilung soll die Gutschrift innerhalb von bis zu zehn Werktagen auf dem Konto ankommen.
Hintergrund dürfte der Ärger sein, den die Verbraucherzentrale Niedersachsen dem Satellitenanbieter Ende Juli gemacht hat. Die Organisation hatte moniert, dass Starlink den Tarif Privathaushalt 200 Mbit/s von rund 50 auf 55 Euro angehoben und gleichzeitig einige Kunden offenbar ohne deren ausdrückliche Zustimmung in den deutlich teureren Tarif Privathaushalt Max für 75 Euro monatlich umgestellt hatte. Aus Sicht der Verbraucherschützer war schon die Preisanpassungsklausel selbst zu vage formuliert, weil sie nicht klar regelt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Preiserhöhungen überhaupt zulässig sind. Genau deshalb sprachen die Juristen von einer unwirksamen Klausel und rieten betroffenen Kunden, ihrer Rechnung zu widersprechen und eine Rückstufung zu verlangen .
Interessant ist, dass die Rückerstattung offenbar nicht nur die zwangsweise Umgestuften betrifft. Auch Kunden des kleinsten Pakets, die zuvor 29 Euro gezahlt hatten und automatisch auf den neuen Standardpreis von 35 Euro gehoben wurden, bekommen nach vorliegenden Mails ihr Geld zurück. Ähnlich läuft es beim sogenannten Pause-Tarif (Standby-Modus) für ruhende Starlink-Anschlüsse: Wer diesen schon länger ohne eigene Änderung nutzt, wird nun wieder auf die alten 5 Euro pro Monat zurückgesetzt, nachdem der Preis zuvor auf 10 Euro verdoppelt worden war.
Eine wichtige Einschränkung gibt es allerdings für all jene, die selbst aktiv in einen anderen, teureren Tarif gewechselt sind. Wer diesen Schritt freiwillig und mit eigener Zustimmung vollzogen hat, geht bei der aktuellen Korrektur leer aus, weil hier schlicht kein fehlerhafter Automatismus vorliegt, sondern eine bewusste Entscheidung des Kunden. Starlink weist außerdem darauf hin, dass sich im Zuge der Korrektur der Name des jeweiligen Serviceplans ändern kann, ohne dass sich dadurch etwas an den enthaltenen Leistungen oder am Dienst selbst ändert.
Wer Starlink-Kunde ist, sollte trotz der automatischen Erstattung die nächste Abrechnung genau im Blick behalten und prüfen, ob der ausgewiesene Tarif und der abgebuchte Betrag tatsächlich stimmen. Gerade weil die zugrunde liegende Preisklausel weiterhin als rechtlich angreifbar gilt, könnte das Thema auch nach der aktuellen Rückerstattungswelle noch nicht endgültig vom Tisch sein.