1&1 definiert Grenzen für Unlimited-Tarife neu

1&1 hat relativ überraschend seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunktarife mit unbegrenztem Datenvolumen überarbeitet und genauer festgelegt, welche Nutzungsarten nicht erlaubt sind. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das eine frühere Klausel zum sogenannten "unüblichen Verbrauchsverhalten" als zu ungenau einstufte.

Die neuen Regelungen richten sich vor allem gegen eine zweckfremde Nutzung der Tarife. So ist es nicht gestattet, den Mobilfunkanschluss für öffentliche oder gewerbliche WLAN-Hotspots bereitzustellen oder automatisiert per Skript oder Bot zusätzliche Highspeed-Pakete nachzubuchen. Auch der Betrieb kommerzieller Dienste über den Mobilfunkanschluss ist ausgeschlossen.

Ebenfalls unzulässig ist das Hosting von Servern über den Unlimited-Tarif, wenn darüber kostenpflichtige Angebote für Dritte bereitgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Webserver, Game-Server, Mailserver oder Cloudspeicher, die über den Mobilfunkanschluss betrieben werden.

Mit den angepassten Vertragsbedingungen schafft 1&1 mehr Klarheit darüber, welche Nutzungen erlaubt sind und welche nicht. Kunden, die ihren Unlimited-Tarif lediglich intensiv für private Zwecke nutzen, sollen dadurch besser erkennen können, wo die vertraglichen Grenzen liegen.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

Alle Artikel von Stefan Kröll →
Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* gesponserter Link
Blogverzeichnis - Bloggerei.de