Neuer Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung wagt den nächsten Versuch, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln und hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter zukünftig zur Speicherung von IP-Adressen (samt Port-Nummern) für drei Monate verpflichtet. Ziel ist es, Straftaten im Netz besser verfolgen zu können, da entsprechende Daten bislang oft schon nach wenigen Tagen gelöscht werden und Ermittlungen dadurch teilweise ins Leere laufen.
Offiziell betont das Justizministerium, dass sich die Maßnahme auf das Notwendige beschränke. Es gehe ausschließlich um IP-Adressen, nicht um Surfverhalten oder Bewegungsprofile. Auch sollen Behörden weiterhin nur bei konkretem Verdacht Zugriff auf die Daten erhalten. Dennoch bleibt ein ungutes Gefühl, denn auch isolierte IP-Daten können in der Praxis viel über das digitale Leben von Menschen verraten, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine sogenannte Sicherungsanordnung vor, mit der Ermittler Daten gezielt einfrieren können, bevor sie gelöscht werden. Das verschafft Behörden mehr Zeit, um rechtliche Voraussetzungen für einen Zugriff zu klären. Gleichzeitig werden die Hürden für Funkzellenabfragen gesenkt, was den Handlungsspielraum der Ermittlungsbehörden erweitert.
Auch wenn der Entwurf noch durch Bundestag und Bundesrat muss, ist absehbar, dass die Debatte über Datenschutz und staatliche Eingriffe in die Privatsphäre erneut an Schärfe gewinnen wird. Kritiker sehen in der Maßnahme einen weiteren Schritt hin zu anlassloser Datenspeicherung, die grundrechtlich heikel bleibt. Die Frage, wie viel Überwachung eine offene Gesellschaft verträgt, wird damit einmal mehr neu gestellt.