AirTags sind an Fluggepäck nicht erlaubt

Mit AirTags ist es iPhone-Nutzern relativ einfach möglich beliebige Dinge nachzuverfolgen und aufzuspüren. Deshalb ist es auch wenig überraschend, dass viele Reisende diese Möglichkeit auch zum Tracking ihrer Gepäckstücke nutzen, doch rein rechtlich bewegt man sich hier in einer Grauzone wie eine Lufthansa-Sprecherin nun klarstellte.

Offiziell seien die Apple AirTags nämlich in Flugzeugen als Fluggepäck nicht erlaubt, da diese in den Regelwerken bisher nicht separat erfasst würden. Tatsächlich würden AirTags also wie ein normales Smartphone behandelt werden, auch dieses ist im Fluggepäck nur erlaubt wenn dieses ausgeschaltet ist oder alternativ im eingeschalteten Zustand im Handgepäck befindet.

In der Praxis dürfte ein kleiner AirTag Tracker aber vermutlich nicht wirklich im Fluggepäck auffallen, sodass das Verbot eher theoretischer Natur unterliegt, auch eine mögliche Brandgefahr dürfte durch die verbaute Knopfzelle, aufgrund der sehr geringen Kapazität, nicht gegeben sein.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “AirTags sind an Fluggepäck nicht erlaubt”

  1. […] es in den letzten Tagen eine verstärkte Diskussion gab ob man die Bluetooth AirTags überhaupt an einem Gepäckstück anbringen dürfe, bestätigte nun das Luftfahrtbundesamt, dass die Verwendung von diesen auch während eines Fluges […]

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