Share-Online: Hintergründe und Infos zur Abschaltung

Am Donnerstag, dem 17.10.2019, wurde der in Deutschland populäre Filehoster „Share-Online.biz“ vom Netz genommen. Grund dafür war eine Razzia bei den Betreibern des Dienstes, dabei wurden die Wohnungen der drei Verdächtigen in Deutschland, in den Niederlanden und in Frankreich durchsucht.

Die angeblichen Betreiber von Share-Online sind weiterhin auf freiem Fuß, der Dienst zeigt nun allerdings nur noch eine Sperrseite der Polizei an:

Update: Auch eine Woche nach der Abschaltung von „share-online.biz“, ist die Sperrseite der Polizei noch online.

Seit wann gab es Share-Online?

Die Domain von Share-Online wurde bereits im 14.01.2007 registriert, für die breitere Masse wurde der Dienst ab 2008 bekannt. Nachdem große Uploadportale wie Rapidshare und Megaupload aufgrund rechtlicher Probleme geschlossen wurden, konnte Share-Online, vor allem im deutschsprachigen Raum, große Marktanteile für sich gewinnen. Betrieben wurde der Hoster von der Briefkastenfirma „Xlice Corp.“ aus Belize, die Verantwortlichen saßen dabei allerdings weiterhin in Europa.

Geschäftsmodell und deutsches Konto

Wie auch andere One-Click-Hoster finanzierte sich auch Share-Online.biz durch den Verkauf sogenannter Premium-Accounts. Je nach gebuchter Laufzeit kostete ein Monat Premium zwischen 3 und 10 Euro, als Zahlungsarten standen unter anderem Kreditkarte, Paysafecard, Pay-by-Call, Pay-by-SMS, Lastschrift, Überweisung und auch Kryptowährung zur Verfügung – früher konnte auch noch mittels PayPal und Sofortüberweisung bezahlt werden.

Das Interessante dabei: In den Anfangsjahren wurden für Premium-Überweisungszahlungen ein deutsches Konto bei der Sparkasse in Aachen genutzt. Dieses wurde allerdings im Jahre 2016 von der Bank gekündigt, sodass die Zahlungen dann über die BalticPay Cooperation in Lettland liefen.

Sind File-Hoster illegal?

Sogenannte One-Click-Hoster sind nicht per se direkt illegal, da diese zunächst keine Verantwortung darüber haben, was ein einzelner Nutzer auf seine Plattform hochlädt. Wichtig ist hier allerdings, dass ein Filehoster eine Datei auch zeitnah entfernt wenn ein entsprechender Hinweis von einem Rechteinhaber eingeht. Wird eine illegale Datei entfernt, so sollte seitens des Systems, auch ein entsprechender Hash gespeichert werden, um einen erneuten Upload der gleichen Datei zu unterbinden. Laut der GVU war zumindest der letzte Punkt bei Share-Online nicht umgesetzt, Uploader konnten daher die exakt gleiche Datei erneut hochladen und direkt wieder zur Verfügung stellen.

Geldprämien fordern Raubkopien

Ein weiterer Punkt der den Administratoren von Share-Online zum Verhängnis werden könnte, ist die angebotene Uploadprämie. Aktive Uploader könnten durch das werben für Premium-Accounts und durch den Download ihrer Dateien Geld verdienen, ein solches Prämienprogramm wird in der Regel als kritisch angesehen da hier indirekt das hochladen von populären und somit meist illegalen Dateien gefördert wird.

Welche Strafe droht den Downloadern?

Grundsätzlich ist auch das herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken illegal, sehr wahrscheinlich müssen die jeweiligen Internetuser allerdings mit keiner Strafverfolgung rechnen. In der Vergangenheit wurden auch schon andere Hoster und Portale wie Kino.to oder Megaupload von den Behörden vom Netz genommen, damals wurde sich hauptsächlich auf die Uploader konzentriert, Downloader wurden hingegen nicht bestraft.

Wurden IP-Adressen gespeichert?

Überhaupt scheint eine Strafverfolgung für reine Downloader relativ unwahrscheinlich, zumindest wenn man sich die offiziellen Werbesprüche von Share-Online zu Herzen nimmt. Der Hoster hatte in der Vergangenheit oftmals betont, dass Logfiles gelöscht werden und lediglich für kurze Zeit zum erfassen des Downloadlimits genutzt werden. Auch die meisten kleineren Uploader werden durch das nicht vorhandene Logging vermutlich gar nicht zurückverfolgbar sein.

Werden die Uploader bestraft?

Während kleinere Uploader wohl ebensowenig wie Downloader etwas zu befürchten haben werden, wird es bei den Top-Uploadern vermutlich etwas anders aussehen. Die GVU wird jedenfalls ein starkes Interesse an der Identitätsfeststellung der jeweiligen Massenuploader und deren Hintermänner haben und diese auch entsprechend stark zur Verantwortung ziehen. Auch wenn IP-Adressen nicht gespeichert wurden, werden einige Personen wohl über die verschiedenen Auszahlungswege für die Upload-Prämien identifizierbar sein.



(Bild: share-online.biz)
Datum:
19.10.2019, 00:03 Uhr
Aktualisiert:
25.10.2019, 15:32 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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