PIN-Rücksetzbrief für Personalausweis kann wieder online bestellt werden
Wer seinen Personalausweis für Behördengänge und andere Online-Dienste nutzen möchte, aber seine PIN vergessen hat oder die Online-Ausweisfunktion bislang nicht aktiviert wurde, kann künftig wieder auf den digitalen Weg setzen. Der offizielle Dienst zur Bestellung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbriefs ist unter pin-ruecksetzbrief-bestellen.de wieder erreichbar. Der Service war Ende 2023 aus Kostengründen eingestellt worden, sodass eine neue PIN seitdem nur über das Bürgeramt erhältlich war.
Für die Bestellung werden ein Personalausweis oder eine eID-Karte, ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp sowie eine deutsche Meldeadresse benötigt. Über die Webseite wird der Vorgang gestartet und anschließend mit der AusweisApp verbunden. Dort muss die sechsstellige CAN eingegeben werden, die sich auf der Vorderseite des Ausweises befindet. Die für den Versand benötigte Adresse wird anschließend verschlüsselt aus dem Ausweis ausgelesen.
Der PIN-Rücksetzbrief wird per Post an die im Ausweis hinterlegte deutsche Meldeadresse geschickt. Im Schreiben befinden sich eine neue PIN sowie ein Aktivierungscode mit QR-Code. Nach Erhalt lässt sich der QR-Code mit der AusweisApp scannen. Anschließend wird der Ausweis erneut an das Smartphone gehalten, wodurch die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden kann. Die zugesandte PIN lässt sich danach direkt durch eine eigene sechsstellige PIN ersetzen.
Damit ist der PIN-Rücksetzbrief wieder eine praktische Alternative zum persönlichen Besuch beim Bürgeramt. Gerade für Nutzer, die die Online-Ausweisfunktion bislang nicht eingerichtet haben oder ihre PIN nicht mehr kennen, dürfte die Rückkehr des Dienstes den Zugang zu digitalen Verwaltungsangeboten deutlich erleichtern.