OLG Köln erlaubt Adblocker – Axel-Springer und Eyeo verliert

Axel-Springer hat einen Teilsieg vor dem Oberlandesgericht Köln errungen – so wird es einem zumindest in vielen Medien derzeit erzählt, doch die Wahrheit sieht etwas anders aus: Dem Hersteller von Adblock Plus, der Eyeo GmbH, wird in Zukunft verboten das sogenannte Whitelisting für akzeptable Werbung anzubieten – allerdings hat das OLG Köln Werbeblocker für rechtens erklärt. 

Damit dürfte sich der Axel-Springer Verlag ins eigene Fleisch geschnitten haben, da in Zukunft wohl die komplette Werbung geblockt wird und selbst die harmlosere Werbung ebenfalls ausgeblendet wird. Natürlich wird auch die Eyeo GmbH durch das verbotene Whitelisting große Einnahmenverluste erleiden, dennoch wird es weiterhin möglich sein Adblocker gegen Bezahlung oder Spenden der Internetcommunity zur Verfügung zu stellen.

Im Grund ist dieses Urteil daher zu begrüßen, Axel-Springer wird in Zukunft noch weniger Werbung einblenden können und das umstrittene Whitelisting dürfte, zumindest für Deutsche Adblock Anbieter, der Vergangenheit angehören.



Noch weniger Werbung für Internetnutzer - das OLG Köln erlaubt Adblocker und verbietet Whitelisting. (Bild: adblockplus.org)
Datum:
25.06.2016, 01:12 Uhr
Aktualisiert:
25.06.2016, 20:05 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
Comments:
Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Comment zu "OLG Köln erlaubt Adblocker – Axel-Springer und Eyeo verliert"

* gesponserter Link
Blogverzeichnis - Bloggerei.de