Nintendo räumt sich Recht zum Sperren von Switch-Konsolen ein

In weniger als einem Monat wird die Nintendo Switch 2 offiziell zum Verkauf freigegeben, doch nun hat der Konzern überraschend eine AGB-Änderung in Amerika eingeführt. Demnach ist räumt sich der japanische Konzern das Recht ein, Nintendo Switch Konsolen sperren zu können, falls auf diesen illegale Spielekopien gefunden werden. In Deutschland ist eine solche Klausel in den AGB des Unternehmens hingegen bislang noch nicht zu finden.

In den neuen US-AGB bezieht sich das Unternehmen insbesondere auf das „kopieren, modifizieren, Reverse-engineeren, vermieten, dekompilieren, disassemblieren, verteilen, verkaufen und veröffentlichen von Nintendo-Account-Diensten“, außerdem könne in einem solchen Fall sowohl die Nintendo-Account-Dienste als auch das entsprechende Nintendo-Gerät teilweise oder dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

Nutzer die über eine Nintendo Switch Konsole verfügen sollten sich also gut überlegen ob eventuelle Raubkopien das Risiko Wert sind bei Nintendo gebannt zu werden und so eventuell auch auf Elektroschrott sitzen zu bleiben.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “Nintendo räumt sich Recht zum Sperren von Switch-Konsolen ein”

  1. […] den USA und in anderen Ländern außerhalb der EU räumt sich Nintendo zudem noch weiterreichende Rechte ein, so könnte der Konzern in diesen Ländern die Konsole […]

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