Neue Drohnen-Gesetze nun gültig

Seit gestern, dem 01.10.2017, müssen sich Drohnen-Besitzer an neue Gesetze halten. So wird nun erstmals für Drohnen ab 2 Kilogramm Gewicht auch ein entsprechender Kenntnisnachweis benötigt, diese Prüfung kann an aktuell 18 Stellen abgelegt werden - weitere sollen folgen. 

Kennzeichnungspflicht

Für Quadrocopter ab 250 Gramm Fluggewicht, muss zudem ein Schild mit Name und Adresse an dem Gerät angebracht werden. Laut Vorgabe muss die Kennzeichnung feuerfest sein und fest mit dem Copter verbunden sein.

Weitere Regelungen

In der Vergangenheit haben wir euch bereits schon einmal alle neue Regelungen in einem separaten Beitrag aufgelistet.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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