Netflix-Preiserhöhungen unzulässig – Rückforderung teilweise möglich
Das Landgericht Köln hat mehrere Preiserhöhungen des Streamingdienstes Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unzulässig erklärt. Der Kläger hatte ursprünglich ein Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, das schrittweise auf 17,99 Euro angehoben wurde, ohne ausdrückliche Zustimmung. Die Klauseln in den AGB, die einseitige Preisänderungen erlaubten, wurden vom Gericht für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung stützt sich auf Grundsätze des Bundesgerichtshofs und stärkt Verbraucherrechte bei digitalen Vertragsänderungen. Rückerstattungen gibt es jedoch nicht automatisch. Betroffene müssen jedoch selbst aktiv werden: Aboverlauf prüfen, Zustimmung zu Preiserhöhungen hinterfragen und mögliche Rückforderungsansprüche berechnen. Eine Klage kann im Zweifel nötig sein – und die Verjährungsfrist spielt eine Rolle.
Im Internet finden sich zudem bereits Musterschreiben um eine Rückforderung bei Netflix anzufordern, Voraussetzung ist lediglich, dass Sie keine Zustimmung zur Preiserhöhung in der Vergangenheit erteilt haben. Verbraucherschützer begrüßen das Urteil als Signal für mehr Transparenz und Fairness im digitalen Vertragswesen. Auch andere Anbieter digitaler Abos könnten künftig nachbessern müssen.