Google muss Chrome nicht verkaufen – Gericht weist Forderungen zurück
Wir hatten kürzlich berichtet, dass Google im laufenden Kartellverfahren möglicherweise gezwungen werden könnte, seinen Chrome-Browser abzugeben. Nun steht jedoch fest, dass es dazu nicht kommen wird, ein Gericht in Washington wies die Forderung der US-Regierung zurück, Google solle sich vom Browser Chrome und dem Betriebssystem Android trennen. Richter Amit Mehta urteilte, die Forderungen seien zu weitgehend.
Ganz ungeschoren kommt Google aber dennoch nicht davon, das Unternehmen darf künftig nämlich keine exklusiven Abmachungen mit Geräteherstellern mehr schließen, die Konkurrenzprodukte ausschließen würden. Außerdem muss Google bestimmte Daten aus seiner Suchmaschine mit Wettbewerbern teilen. Google kündigte an, Berufung einzulegen, das Verfahren dürfte sich also somit noch über Jahre hinziehen. Anleger hingegen reagierten erstmal positiv an der Börse, die Aktie legte nach der Entscheidung zu.
Mit dem Urteil ist auch das Angebot von Perplexity vom Tisch, die KI-Suchmaschine hatte angekündigt eventuell den Chrome-Browser für 34,5 Milliarden US-Dollar kaufen zu wollen.
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