5G-Auktion 2019 für rechtswidrig erklärt

Der jahrelange Streit um die Vergabe der 5G-Frequenzen ist jetzt beendet, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Verfahren von 2019 nicht den europäischen Vorgaben entsprach. Der Kern des Problems lag in der damaligen Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur, die bei der Ausgestaltung der Auktionsregeln nicht unabhängig genug agierte, ein Verstoß gegen EU-Anforderungen, der das gesamte Verfahren nachträglich ins Wanken bringt.

Ironischerweise begrüßt die Bundesnetzagentur ihre eigene Niederlage. Behördenchef Klaus Müller sieht darin die Chance, die Rolle der Regulierungsbehörde als wirklich unabhängige Instanz zu festigen und kündigt an, das Frequenzvergabeverfahren zügig neu aufzusetzen. Bis dahin gelten die bestehenden Zuteilungen weiter, auch wenn ein Teil der Milliardenerlöse längst in Bildungsprogramme wie Laptops und Tablets geflossen ist.

Mit der Neuvergabe rücken nun Fragen in den Vordergrund, die 2019 kaum eine Rolle spielten: mehr Wettbewerb, fairere Zugangsbedingungen für Anbieter ohne eigenes Netz und ein Markt, der sich seit damals spürbar verändert hat. Verbände wie Freenet und Breko fordern deshalb klare Maßnahmen, die den Wettbewerb sichern und den aktuellen Entwicklungen, von Hybridtarifen bis zu möglichen Fusionen, Rechnung tragen.

Wie tiefgreifend die Neuordnung tatsächlich wird, hängt nun von der Bundesnetzagentur ab. Sollte es zu einer Marktbereinigung kommen oder Anbieter ihre Netze zusammenlegen, könnte der Bedarf an Frequenzen sinken und damit vielleicht auch die Preise.



(Symbolbild: Bing Image Creator)
Datum:
22.11.2025, 00:03 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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