GEMA gewinnt gegen SUNO – ein Urteil mit Folgen
Das Landgericht München I hat der GEMA im Streit mit dem KI-Musikgenerator SUNO überwiegend recht gegeben. Im Mittelpunkt standen sechs bekannte Musikstücke, darunter "Atemlos durch die Nacht", "Rasputin" und "Forever Young". Nach Ansicht des Gerichts wurden diese Werke beim Training des KI-Modells unzulässig verwendet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und dürfte die Diskussion über KI und Urheberrecht noch lange beschäftigen.
Das Gericht geht davon aus, dass die betroffenen Werke für das Training vervielfältigt wurden und sich die Ergebnisse des Modells teilweise zu nah an den Originalen orientieren. Gleichzeitig bleibt die Beweislage schwierig. Ob bestimmte Songs tatsächlich Teil der Trainingsdaten waren, lässt sich von außen kaum überprüfen. Ohne Einblick in die Datensätze oder interne Abläufe eines KI-Unternehmens ist ein eindeutiger Nachweis praktisch unmöglich. Gerade deshalb wirkt ein solches Urteil zumindest diskussionswürdig, denn im Zweifel sollte eine belastbare Beweisführung die Grundlage einer Verurteilung sein.
Hinzu kommt, dass Musik seit jeher von bestehenden Werken beeinflusst wird. Kaum ein Song entsteht völlig losgelöst von dem, was zuvor bereits komponiert wurde. Dass eine KI Stücke erzeugt, die stilistische Ähnlichkeiten aufweisen, bedeutet deshalb also nicht automatisch, dass genau diese Werke als Trainingsgrundlage dienten. Gleichzeitig gilt aber auch, dass eine nahezu identische Ausgabe durchaus ein starkes Indiz dafür sein kann, dass ein Werk im Training enthalten war oder das Modell es sehr genau reproduziert. Wo hier die Grenze zwischen Inspiration, Mustererkennung und unzulässiger Kopie verläuft, wird die Rechtsprechung vermutlich noch lange beschäftigen.
Fest steht, dass KI die Zukunft der Musikproduktion mitprägen wird. Statt diese Entwicklung durch weitreichende Urteile auszubremsen, wäre hier wohl ein modernes Urheberrecht gefragt, das sowohl Kreative als auch technologische Innovation berücksichtigt. Der Schutz geistigen Eigentums ist wichtig, doch ebenso wichtig ist ein rechtlicher Rahmen, der neue Technologien nicht von vornherein unter Generalverdacht stellt. Gerade die GEMA wirkt in solchen Verfahren oft eher wie eine Institution, die einfach nur bestehende Geschäftsmodelle verteidigt, anstatt konstruktiv an Lösungen für das KI-Zeitalter mitzuwirken.