OLG Köln erlaubt Adblocker – Axel-Springer und Eyeo verliert

Axel-Springer hat einen Teilsieg vor dem Oberlandesgericht Köln errungen – so wird es einem zumindest in vielen Medien derzeit erzählt, doch die Wahrheit sieht etwas anders aus: Dem Hersteller von Adblock Plus, der Eyeo GmbH, wird in Zukunft verboten das sogenannte Whitelisting für akzeptable Werbung anzubieten – allerdings hat das OLG Köln Werbeblocker für rechtens erklärt. 

Damit dürfte sich der Axel-Springer Verlag ins eigene Fleisch geschnitten haben, da in Zukunft wohl die komplette Werbung geblockt wird und selbst die harmlosere Werbung ebenfalls ausgeblendet wird. Natürlich wird auch die Eyeo GmbH durch das verbotene Whitelisting große Einnahmenverluste erleiden, dennoch wird es weiterhin möglich sein Adblocker gegen Bezahlung oder Spenden der Internetcommunity zur Verfügung zu stellen.

Im Grund ist dieses Urteil daher zu begrüßen, Axel-Springer wird in Zukunft noch weniger Werbung einblenden können und das umstrittene Whitelisting dürfte, zumindest für Deutsche Adblock Anbieter, der Vergangenheit angehören.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “OLG Köln erlaubt Adblocker – Axel-Springer und Eyeo verliert”

  1. […] Damit hat Eyeo, Anbieter von Adblock Plus, gegen den Axel Springer Verlag gewonnen – bereits in der Vergangenheit hat das OLG Köln ebenfalls für Eyeo […]

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