Google Earth muss Grundstücke nicht verpixeln

Wie das Landgericht Itzehoe nun geurteilt hat, muss Google's Kartendienst Grundstücke in seinen Satellitenbilder nicht verpixeln. Das Bereitstellen von Informationen sei als höherwertig zu betrachten als der dazu entstehende Eingriff in die Privatsphäre, zumal man auf den Satellitenbilder technisch bedingt auch keine Personen erkennen konnte.

Bei Google Streetview verpixelte das Unternehmen dagegen auf freiwilliger Basis, nachdem viele Bürger aus Datenschutzgründen dagegen Sturm liefen. Nach der damaligen Verpixlungsaktion wurde auch kein neues Streetview-Bildmaterial mehr für Deutschland online genommen - auf der restlichen Welt ist dieser Dienst dagegen nahezu flächendeckend verfügbar.

Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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