Laut dem neusten Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) sind nun auch Facebook-Fanseitenbetreiber für den Datenschutz mitverantwortlich. Damit ist der Betrieb einer Facebook-Seite innerhalb der EU rechtswidrig, da der jeweilige Betreiber aktuell nicht den Informations- und Auskunftspflichten nachkommen kann.