Prepaid-Karten bald nur noch mit Ausweiskontrolle

Ab 01. Juli 2017 muss auch für Prepaid-Karten eine Ausweiskontrolle erfolgen, da ab diesem Zeitpunkt neue Anti-Terror-Gesetze in Kraft treten. Shops und Mobilfunkbetreiber erwarten mit der Abschaffung der bislang anonymen Prepaid Sim-Karte einen deutlichen Umsatzeinbruch. 

Bei dem Kauf einer Prepaid-Karte im Supermarkt, müsste der Kassierer ab dem 01. Juli 2017 zusätzlich eine Kontrolle des Personalausweises vornehmen, aber auch reine Onlineanbieter sind von dieser Neuregelung betroffen und müssen den Ausweis des Kunden überprüfen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt daher auch die Nutzung von Videoidentifikationanbietern über das Internet.

Spezialisierte Firmen wie IDnow oder WebID können dann per Webcam eine Überpüfung des Ausweises vornehmen – Nachteil dieser Methode dürften allerdings die relativ hohen Servicekosten für diese Dienstleitung sein, sodass der Verbraucher in Zukunft wohl eine Einrichtungspauschale bezahlen müsste.



Prepaid-Karten gibt es in Zukunft nur noch gegen Vorlage des Personalausweises. (Bild: Xgadget.de)
Datum:
03.04.2017, 11:36 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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