LG Hamburg: Künstliche Intelligenz muss bei der Wahrheit bleiben
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer KI-Plattform dafür verantwortlich ist, wenn sein System falsche Tatsachen verbreitet. Auslöser war eine unwahre Behauptung des KI-Chatbots „Grok“ über eine politische Kampagnenorganisation. Das Gericht stellte jedoch klar, auch künstliche Intelligenzen dürfen keine falschen Informationen als Fakten darstellen.
Mit einer einstweiligen Verfügung wurde der Betreiber verpflichtet, entsprechende Aussagen künftig zu unterlassen. Das Gericht sah ein berechtigtes Interesse daran, die weitere Verbreitung solcher Fehlinformationen zu verhindern, vor allem, weil sich Unwahrheiten im Internet schnell verselbstständigen und erheblichen Rufschaden verursachen können.
Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, im Hauptsacheverfahren könnte ein Präzedenzfall entstehen. Dennoch gilt das Hamburger Urteil bereits jetzt als deutliches Signal und Anbieter von KI-Systemen stehen in der Verantwortung, die Verlässlichkeit ihrer Ausgaben zu prüfen und eingreifen, wenn ihre Modelle falsche Behauptungen verbreiten. Es bleibt abzuwarten wie die KI-Betreiber dies zukünftig im großen Stil bewerkstelligen werden.