Falsche Warnhinweise durch verfrühten IBAN-Name-Check

Zum Wochenbeginn sorgte ein technischer Fehler bei der Bundesbank für Irritationen bei vielen Bankkunden. Der Grund: Einige Banken und Sparkassen hatten den neuen verpflichtenden IBAN-Namensabgleich, eine Empfängerprüfung bei Überweisungen, bereits vor dem offiziellen Starttermin am 9. Oktober 2025 aktiviert.

Dabei kam es deshalb zu fehlerhaften Warnhinweisen, insbesondere bei Überweisungen an Finanzämter, zahlreiche Steuerzahler meldeten sich daraufhin verunsichert bei den Behörden. Das Brandenburger Finanzministerium entdeckte den Fehler, veranlasste eine Korrektur der hinterlegten Daten bei der Bundesbank und informierte andere betroffene Bundesländer.

Seit dem 9. Oktober ist der IBAN-Name-Check im gesamten EU-SEPA-Raum Pflicht. Die Funktion überprüft, ob der eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt, um Betrug und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Erscheint ein Warnhinweis, können Kunden die Zahlung trotzdem manuell ausführen, tragen dann allerdings auch selbst das Risiko.



(Symbolbild: Bing Image Creator)
Datum:
11.10.2025, 00:25 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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