EU plant neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung steht in der EU vor einer möglichen Rückkehr und könnte größer, umfassender und politisch ambitionierter werden als bisher. Ein internes Papier aus dem Rat der Mitgliedstaaten zeigt, dass viele Länder bis spätestens 2026 eine verpflichtende, langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten durchsetzen wollen, wobei nicht nur klassische Telekommunikationsanbieter, sondern auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram einbezogen werden sollen.

Konkret wünschen sich zahlreiche Staaten Speicherfristen von mindestens sechs Monaten, vielfach sogar von bis zu einem Jahr, und zwar für IP-Zuordnungen, Kommunikationsmetadaten sowie teils auch Standort- und Verkehrsdaten. Inhalte sollen zwar weiterhin tabu bleiben, doch allein die nachträgliche Rekonstruktion, wer wann mit wem kommuniziert hat und wo sich Geräte befanden, gilt aus Sicht der Befürworter als unverzichtbares Instrument für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

Hinter den Forderungen steht wie immer ein strategisches Kalkül. Gezielte oder anlassbezogene Speicherungen gelten vielen Regierungen als technisch schwer umsetzbar und leicht zu umgehen, weshalb erneut eine anlasslose Massenspeicherung als einzig praktikabler Weg dargestellt wird. Gleichzeitig ist den Staaten bewusst, dass genau dieses Modell juristisch heikel bleibt, denn trotz neuer Spielräume durch jüngere EuGH-Urteile ist eine rechtssichere Ausgestaltung alles andere als garantiert.

Während Brüssel noch an einem konsensfähigen Vorschlag arbeitet, will Deutschland nicht auf die EU warten und plant parallel eine nationale Regelung zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern. Dass sich die Debatte fast zwei Jahrzehnte nach der ersten, gescheiterten EU-Vorratsdatenspeicherung erneut zuspitzt, zeigt vor allem, dass der Konflikt zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten ungelöst bleibt.



Langfristig werden sich EU-Bürger wohl oder übel auf eine Vorratsdatenspeicherung einstellen müssen. (Symbolbild: Xgadget.de)
Datum:
17.12.2025, 00:08 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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