Deutschland: Rechtsanspruch auf 10 Mbit/s in Kraft getreten

Rückwirkend zum 01.06.2022 gilt nun in Deutschland die neue Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (kurz TKMV), damit wird jedem Bürger hierzulande eine Internet-Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s im Download sowie 1,7 Mbit/s im Upload garantiert. Beim der Leitungslatenz (Ping) dürfen es zudem maximal 150 Millisekunden sein, da sich ansonsten viele Anwendungen nicht ordnungsgemäß nutzen lassen.

Sollte an eurem Wohnort die Mindestgeschwindigkeit nicht zur Verfügung stehen, so könnt ihr euch ab sofort an die Bundesnetzagentur wenden. Ein eventueller Ausbau an eurem Standort wird dann allerdings vermutlich dennoch fast ein Jahr benötigen, da zunächst den einzelnen Internetanbietern Fristen von mehreren Monaten gestellt werden.

Laut der Bundesnetzagentur sollen die Mindestbandbreiten in den folgenden Jahren immer weiter nach oben angepasst werden, falls ein Standort also ausgebaut werden muss, dürften nach Fertigstellung deutlich mehr als die 10 Mbit/s Mindestgeschwindigkeit ankommen.



Für eine einfache Google-Suche dürfte die neu festgelegte Mindestgeschwindigkeit wohl ausreichen. (Symbolbild: Xgadget.de)
Datum:
19.06.2022, 04:05 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
Comments:
Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* gesponserter Link
Blogverzeichnis - Bloggerei.de