Dashcam Einsatz ab sofort erlaubt

Gestern hat der Bundesgerichtshofs über die Zulassung von Dashcam-Videos als Beweismittel entschieden. Zwar verstoßen die Minikameras gegen das Datenschutzgesetz, allerdings müssten Unfallbeteiligte sowieso Angaben zu Person und Führerschein machen, somit sei dies zu vernachlässigen. Der BGH hat damit entsprechende Aufnahmen zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. 

Nicht erlaubt ist weiterhin das permanente Aufzeichnen des Straßenverkehrs. Datenschutzrechtlich unbedenklich sind Dashcam-Aufnahmen daher nur, wenn diese erst durch manuelles oder automatisches Auslösen bei einem Unfall die Videodatei dauerhaft speichern. Die erstellten Videos dürfen nur für die Klärung des Unfalls verwendet werden, eine Veröffentlichung im Internet ist weiterhin verboten.

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Stefan Kröll

Über den Autor

Gründer von Xgadget.de und IT-Experte mit über 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen macOS, Windows und Smart Home. Als leidenschaftlicher Tech-Enthusiast zudem auch spezialisiert auf Raspberry Pi Projekte und individuelle IT-Lösungen, um komplexe Technik für Anwender verständlich und nutzbar zu machen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu “Dashcam Einsatz ab sofort erlaubt”

  1. […] dem aktuellen Urteil des BGH, sind ab sofort auch Aufnahmen von Dashcams zur Unfallaufklärung zulässig. Daher haben […]

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