Amazon unterliegt vor EU-Gericht
Amazon hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage einstecken müssen, denn die Richter bestätigten die Entscheidung der EU-Kommission, den Amazon Store als sogenannte „sehr große Online-Plattform“ nach dem Digital Services Act einzustufen und damit unter die strengsten Auflagen des Gesetzes zu stellen.
Der DSA greift ab einer Nutzerzahl von mehr als 45 Millionen in der EU besonders hart durch und verpflichtet große Marktplätze und Suchmaschinen zu mehr Transparenz, strengerem Risikomanagement und erweitertem Datenzugang für Behörden und Forschende. Genau diesen zusätzlichen Pflichten wollte Amazon entgehen und argumentierte, die Einstufung verletze gleich mehrere Grundrechte und benachteilige das Unternehmen im Wettbewerb.
Das Gericht folgte dieser Sicht jedoch nicht, zwar erkenne man Eingriffe in die unternehmerische Freiheit an, doch seien diese angesichts des Ziels, systemische Risiken großer Plattformen einzudämmen, gerechtfertigt. Dazu zählen etwa der Umgang mit illegalen Inhalten oder mögliche Gefährdungen von Verbraucherrechten. Plattformen in dieser Größenordnung müssten, so die Richter, ihrer besonderen Verantwortung nachkommen – auch wenn das zusätzliche Kosten und organisatorische Anpassungen bedeutet.
