5G-Frequenzen: Bundesnetzagentur startet Vergabeverfahren neu
Die Bundesnetzagentur muss das Verfahren zur Vergabe der 5G-Frequenzen im 2-GHz- und 3,6-GHz-Bereich komplett neu aufrollen, ein seltener Schritt, ausgelöst durch mehrere Klagen und deutliche Hinweise der Gerichte auf politische Einflussnahme. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die ursprüngliche Entscheidung für ungültig erklärt hat, startet die Behörde nun mit einer schriftlichen Anhörung und öffnet den Prozess erneut für Stellungnahmen.
Kern des Problems waren die Rahmenbedingungen der 2019er Auktion, bei der sich unter anderem EWE Tel und Freenet benachteiligt fühlten. Die Gerichte sahen am Ende genug Anhaltspunkte dafür, dass die damaligen Vorgaben unter Druck des Verkehrsministeriums entstanden sein könnten. Obwohl die Frequenzzuteilungen weiterhin gültig bleiben, muss die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen formal neu treffen und das unter Berücksichtigung der aktuellen Markt- und Rechtslage.
Der nun beginnende Konsultationsprozess soll klären, ob eine Anpassung der bestehenden Nutzungsrechte ausreicht oder ob eine erneute Auktion nötig wird. Entscheidend sind Fragen wie: Hat sich die Nachfrage nach 5G-Frequenzen verändert? Wie steht es um Wettbewerb, nationales Roaming und die Rolle von Diensteanbietern? Und welche Auflagen sind heute noch sinnvoll, nachdem viele Ausbauverpflichtungen bereits erfüllt wurden?
Bis zum 12. Januar können Interessenvertreter ihre Stellungnahmen einreichen. Erst danach wird klar, ob Deutschland ein neues Bietergefecht um 5G-Frequenzen bevorsteht oder ob die bestehenden Zuteilungen mit gezielten Korrekturen weitergeführt werden können.
