Klimaneutral-Werbung für Apple Watch wurde verboten
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Apple untersagt, seine Smartwatches in Deutschland als „CO₂-neutral“ zu bewerben. Anlass war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die die Klimaversprechen des Unternehmens kritisch überprüft hatte.
Apple stützte seine Aussagen auf naturbasierte Ausgleichsprojekte, etwa Eukalyptus-Plantagen in Paraguay. Doch diese Monokulturen gelten als ökologisch problematisch, da diese einen hohen Wasserverbrauch, Einsatz von Pestiziden und Brandgefahr bei Trockenheit fördern. Zudem würden viele Pachtverträge bald auslaufen, ein dauerhafter Klimanutzen ist daher nicht zwangsläufig gesichert.
Auch Apples Mechanismen zum Ausgleich von Projektausfällen überzeugten das Gericht nicht. Die Folge: Die Werbeaussage „klimaneutral“ wurde als irreführend eingestuft. Mit dem Urteil soll verhindert werden, dass Käufer ein falsches Bild vom ökologischen Fußabdruck eines Produkts erhalten. Wer Klimaneutralität verspricht, muss dies künftig also mit belastbaren und langfristig gesicherten Nachweisen untermauern.