IBAN-Namensabgleich soll Pflicht für EU-Banken werden

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken in der EU bei Überweisungen im Euroraum prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur eingegebenen IBAN passt. Der Abgleich erfolgt in Echtzeit, der Zahler soll sofort über eventuelle Abweichungen informiert werden und kann dann entscheiden, ob die Überweisung trotzdem erfolgen soll.

Die sogenannte Empfängerüberprüfung ist Teil einer neuen EU-Verordnung und soll insbesondere Online-Betrug eindämmen. Bisher erfolgte keine automatische Prüfung durch Banken, Zahlende mussten sich also auf die Richtigkeit der Angaben aus E-Mails oder Rechnungen verlassen. Das neue System soll nun Transparenz schaffen: Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird gewarnt.

Gerade im Kampf gegen Betrugsmaschen wie den Enkeltrick oder angebliche Notlagen ist das ein wichtiger Schritt. Denn oft geben Kriminelle sich unter Zeitdruck als Behörden oder Angehörige aus und bringen Opfer so zur Überweisung auf falsche Konten.

Auch wenn es eine Warnung gibt, kann der Zahler die Überweisung natürlich optional trotzdem freigeben. Ein Allheilmittel ist der Abgleich also nicht, aber eventuell eine zusätzliche Hürde für Betrüger. Es bleibt aber fraglich wie sich das System bei abweichenden Schreibweisen von bestimmten Namen verhalten wird, dies nämlich sonst indirekt dazu führen, dass Warnungen weniger ernst genommen werden – falls es zu viele Falsch-Positive Fälle geben sollte.

Die Umsetzung soll für Verbraucher kostenlos sein, technisch sind die Banken nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) darauf vorbereitet. Ab 9. Juli 2027 soll die Regelung dann sogar EU-weit gelten, einige Nicht-EU-Länder im SEPA-Raum müssen sie allerdings nicht übernehmen.




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(Symbolbild: Bing Image Creator)
Datum:
21.07.2025, 00:05 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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