Tag: Balkonkraftwerk



Nach monatelanger Verzögerungstaktik wurde nun endlich das „Solarpaket 1“ vom Bundestag beschlossen, damit gibt es auch etliche Erleichterungen für Besitzer von Balkonkraftwerken. Zukünftig müssen Balkonkraftwerke somit nur noch ausschließlich beim Marktstammdatenregister registriert werden, die bislang zusätzlich Anmeldung beim jeweiligen Stromnetzbetreiber entfällt somit.

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Eigentlich sollten ab dem 01. Januar 2024 neue einfachere Regeln für Balkonkraftwerke gelten, doch daraus scheint vorerst nichts zu werden, die Bundesregierung hat die Abstimmung zum neuen Solarpaket aus dem Programm gestrichen und damit erstmal verschoben – ein neuer Termin ist offiziell noch nicht bekannt.

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