Schuko-Stecker jetzt offiziell tauglich für Balkonkraftwerke

Mit der neuen Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erhalten Balkonkraftwerke endlich klare Anforderungen und der viel diskutierte Schuko-Stecker ist nun ausdrücklich zulässig. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit für alle, die ein steckerfertiges Solarsystem, also ein sogenanntes Balkonkraftwerk, nutzen oder verkaufen wollen.

Die Norm beschreibt kompakt, wie laienbedienbare Mini-PV-Anlagen aufgebaut sein müssen, um sicher in bestehende Hausstromkreise einspeisen zu können. Sie legt fest, dass Systeme bis 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Anschlussleistung von Privatpersonen per Schuko-Stecker angeschlossen werden dürfen. Erst darüber braucht es einen Elektrofachbetrieb, und ab 2000 Watt gelten die Anlagen nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern als reguläre Photovoltaikanlage mit allen Pflichten eines professionellen Anschlusses.

Für viele Mieter und Eigentümergemeinschaften bringt das spürbare Erleichterungen. Diskussionen über spezielle Einspeisesteckdosen oder Fachinstallationen verlieren an Gewicht, denn der Schuko-Anschluss ist nun eindeutig normgerecht. Angesichts von inzwischen über einer Million gemeldeten Balkonkraftwerken in Deutschland kommt die Klarstellung zur richtigen Zeit.

Nicht umfasst sind jedoch kleine Batteriespeicher, die immer häufiger ergänzend genutzt werden. Für sie gelten separate Anforderungen, etwa die Installation eines Stromsensors durch Fachpersonal sowie zusätzliche Anmeldepflichten beim Netzbetreiber – eine eigene Norm für diese „Kleinstspeicher“ ist allerdings bereits in Arbeit. Mit der neuen DIN wird der Weg für einfache und sichere Balkon-PV nochmals ein Stück breiter und die Energiewende auf der Fensterbank ein gutes Stück unkomplizierter.



(Symbolbild: Xgadget.de)
Datum:
17.11.2025, 00:38 Uhr
Autor:
Stefan Kröll
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