Onlinehändler sollten Link zur EU-Streitbeilegung entfernen
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist seit dem 20. Juli 2025 offiziell abgeschaltet, deshalb darf der Link dorthin nun nicht mehr auf Webseiten von Onlinehändlern erscheinen. IT-Rechtsexperten warnen mittlerweile: Wer den Hinweis weiterhin aufführt, könnte eine Abmahnung wegen Irreführung riskiren. Onlinehändler sollten deshalb zeitnah reagieren um dieses Risiko auszuräumen.
Seit 2016 war der Verweis Pflicht, doch offenbar wurde das Angebot kaum genutzt. Demnach führten trotz Millionen von Besuchern nur etwa 200 Fälle jährlich auch zu einem echten Verfahren. Das Hauptproblem war unter anderem, dass Händler nicht verpflichtet waren, sich darauf einzulassen – weshalb die Plattform wohl schon direkt zum scheitern verurteilt war.
Besonders betroffen sind Händler, die in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Ihnen rät die IHK Osnabrück, diese jetzt aktiv zu kündigen, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Auch andere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung sollten überprüft und angepasst werden.
Doch Achtung: Obwohl der Hinweis auf die OS-Plattform sowie der Link entfernt werden sollte, muss weiterhin zum Streitbeilegungsverfahren aufgeklärt werden.