Nintendo räumt sich Recht zum Sperren von Switch-Konsolen ein
In weniger als einem Monat wird die Nintendo Switch 2 offiziell zum Verkauf freigegeben, doch nun hat der Konzern überraschend eine AGB-Änderung in Amerika eingeführt. Demnach ist räumt sich der japanische Konzern das Recht ein, Nintendo Switch Konsolen sperren zu können, falls auf diesen illegale Spielekopien gefunden werden. In Deutschland ist eine solche Klausel in den AGB des Unternehmens hingegen bislang noch nicht zu finden.
In den neuen US-AGB bezieht sich das Unternehmen insbesondere auf das „kopieren, modifizieren, Reverse-engineeren, vermieten, dekompilieren, disassemblieren, verteilen, verkaufen und veröffentlichen von Nintendo-Account-Diensten“, außerdem könne in einem solchen Fall sowohl die Nintendo-Account-Dienste als auch das entsprechende Nintendo-Gerät teilweise oder dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.
Nutzer die über eine Nintendo Switch Konsole verfügen sollten sich also gut überlegen ob eventuelle Raubkopien das Risiko Wert sind bei Nintendo gebannt zu werden und so eventuell auch auf Elektroschrott sitzen zu bleiben.